Gemeinsam für ein lebendiges Niendorf
Engagieren Sie sich mit uns – Erfahren Sie alles über unsere Ziele, Arbeit und Mitgliedschaft
Willkommen bei der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V., dem Zusammenschluss der engagierten Akteure des Tibarg. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die Ziele und Aktivitäten unserer Arbeit, stellen Ihnen unsere Mitglieder vor und erläutern, wie Sie selbst ein Teil dieser Gemeinschaft werden können. Zudem finden Sie hier alle wichtigen Dokumente wie unsere Satzung oder den Mitgliedsantrag. Entdecken Sie, wie wir gemeinsam unseren Tibarg stärken und weiterentwickeln – für ein attraktives und florierendes Quartier.
Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V.
Gemeinsam erfolgreich handeln.
Seit dem 6. Februar 1969, unserem offiziellen Gründungsdatum, kümmert sich die Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V. darum, den Tibarg attraktiv und lebenswert zu gestalten. Vieles, was den Besuchern selbstverständlich erscheint, wäre ohne das Engagement und die finanzielle Unterstützung der Mitglieder nicht realisiert worden. Wir planen Aktionen und Veranstaltungen, kümmern uns um die Sauberkeit und lassen zur Weihnachtszeit den Tibarg festlich erstrahlen. Aber auch die damals von den Gründern in der Satzung verankerten Punkte, wie z.B. Mitarbeit und Einflussnahme auf behördliche Planungen und Vorhaben, sind wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.
Der Tibarg ist immer in Bewegung. Der Bau der U-Bahn, die Umgestaltung zur Fußgängerzone, die Errichtung des Tibarg Centers und die Einrichtung des Business Improvement Districts (BID) Tibarg im Jahr 2010 sind nur einige Meilensteine mit Auswirkung auf das Gesamtgefüge. Viele seit Jahrzehnten auf dem Tibarg beheimatete Geschäfte schlossen ihre Türen für immer. Viele neue Geschäfte wurden eröffnet. Wir unterstützen die Geschäftsleute, die zu uns auf den Tibarg ziehen, mit Rat und Tat, weil wir wollen, dass sich die neue Mitglieder heimisch fühlen und schnell ein aktiver Teil unserer Gemeinschaft werden.
Ebenso vielfältig wie der Tibarg sind die Anforderungen, denen sich die Arbeitsgemeinschaft Tibarg tagtäglich stellen muss. Wir mischen uns ein und auch gerne mit, wenn es um die Belange des Tibarg geht.
Die Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V. ist – damals wie heute – für Ihre Wünsche und Anliegen da. Unsere Mitglieder, die Kaufleute, Dienstleister, Banken, Ärzte und Grundeigentümer auf dem Tibarg, wünschen sich vor Allem eines:
Sie sollen sich bei uns rundum wohl fühlen!
Beitragsordnung der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V.
Auf Grundlage Ziffer 6 der Satzung der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V. beschließt die Mitgliederversammlung folgende neue „Beitragsordnung 2015“, die die bisher geltende Beitragsordnung ersetzt.
§ 1 Grundsatz
1. Die Mitgliedsbeiträge sind ein Teil der Eigenmittel, die der Verein aufbringt, um die Finanzierung seiner Arbeitsaufgaben entsprechend den satzungsgemäßen Zielen zu gewährleisten.
2. Die Mitglieder nach Ziffer 5 Abs. l der Satzung verpflichten sich durch ihren Beitritt zur Zahlung eines Jahresbeitrages.
3. Der Jahresbeitrag beträgt für:
a) Einzelhandelsbetriebe, Gastronomiebetriebe, Banken, Apotheken sowie Dienstleistungsunternehmen, die in Erdgeschossflächen betrieben werden (Gruppe A), bis zu 150 qm Verkaufsfläche € 1.200,00; darüber € 1.800,00.
b) Grundeigentümer (Gruppe B) pro laufendem ganzen Meter Fassade € 48,00, jedoch mindestens € 1.200,00 und maximal € 2.400,00.
c) alle anderen Mitglieder (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, sonstige Dienstleistungsunternehmen oder Einzelpersonen und Institutionen = Gruppe C) € 480,00.
Mitglieder dieser Gruppe, die einen oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, zahlen über diesen Jahresbeitrag hinaus zusätzlich folgende variable Mehrbeträge:
1-5 Mitarbeiter € 60
6-10 Mitarbeiter € 120
11-15 Mitarbeiter € 360
über 15 Mitarbeiter € 720
d) Mitglieder die mehr als einer Beitragsgruppe angehören, zahlen nur den Beitrag der höheren Gruppe.
Der jeweilige Jahresbeitrag ist ab dem 1. des Kalendermonats zu entrichten, in dem der Eintritt in den Verein erfolgt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft gem. Ziffer 5. Abs. 2 der Satzung ist der Beitrag bis zu dem Ende des Kalenderhalbjahres zu entrichten, zu dem die Mitgliedschaft endet.
§ 2 Fälligkeit des Beitrages
1. Der Mitgliedsbeitrag ist in 12 gleichen Monatsraten, und wenn und soweit die Beiträge umsatzsteuerpflichtig sind, zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe zu zahlen und wird nach Wahl des Mitglieds per Einzugsermächtigung, durch Lastschrifteinzug oder Überweisung entrichtet.
2. Die Monatsraten sind monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 4,00 zu erheben. Neben dieser Bearbeitungsgebühr für den erhöhten Aufwand sind dem Verein durch das Mitglied etwaige Stornokosten der jeweiligen Kreditinstitute, die dem Verein in Rechnung gestellt werden, zu erstatten.
§ 3 Außerordentliche Beitragsleistungen
1. Grundeigentümer, die Mitglieder des Vereins sind, informieren den Quartiersmanager (QM) über freiwerdende bzw. leerstehende Vermietungsobjekte, stimmen mit ihm die angestrebte Nutzung unter Berücksichtigung eines attraktiven Branchenmixes ab und kooperieren bei der Vermarktung über ihren Vertrauensmakler mit dem QM.
2. Haben Grundeigentümer BID-Abgaben für den Tibarg zu entrichten, werden diese auf Antrag auf die zu zahlenden Mitgliedsbeiträge angerechnet. Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
3. Haben Mieter, die Mitglieder des Vereins sind, aufgrund ihrer Mietverträge anteilige BID Abgaben an ihre Vermieter zu erstatten, werden solche Zahlungen auf Antrag auf die zu zahlenden Mitgliedsbeiträge angerechnet. Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
§ 4 Ermäßigter „Schnupperbeitrag“
Im Rahmen von Mitgliederwerbeaktionen kann der Vorstand für Neumitglieder ermäßigte Beitragssätze gewähren. Diese sollen nicht länger als 12 Monate, gerechnet ab dem Eintritt in die AGT, gelten. Die Höhe der Ermäßigung setzt der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
§ 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V.
Im Interesse einer schlanken Selbstverwaltung besteht der engere Vorstand satzungsgemäß nur aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und dem Kassenwart. Das gewährt kurze Entscheidungswege und einen agilen Führungsstil, unter angemessener Kontrolle durch das höchste Gremium der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V., nämlich der Mitgliederversammlung.
Als Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e. V. haben unser Quartiersbüro und die Mitglieder des Vorstandes immer ein offenes Ohr für Sie.
Rufen Sie uns an, wir sind jederzeit für Sie da!
Quartiersmanagement
Nina Häder
Tibarg 21, 22459 Hamburg
Tel.: 040 – 58 95 17 42
Mail: info@tibarg.de
1. Vorsitzende
Tom Köhler
Hausmann Immobilien
Niendorfer Markplatz 4
22459 Hamburg
Mail: tom.koehler@hausmann-immobilien-beratung.de
2. Vorsitzender
Reder Wullenweber
Kanzlei Wullenweber
Tibarg 19
22459 Hamburg
Mail: wullenweber@tibarg.de
Kassenwartin
Kerstin Huttanus
Centermanagement Tibarg Center
Tibarg 41
22459 Hamburg
Mail: info@tibargcenter.de
Mitglieder von A-Z
- amplifon GmbH
- Blumen Apotheke oHG
- Chirurgische Praxis Dr. Nielson
- Dermatologische Gemeinschaftspraxis am Tibarg
- Dr. med. Axel Niewerth & Gesa Blank
- Dr. I. von Glasenapp
- Dr. med. Claudia Grupp
- Eat & Sweet
- Erbengemeinschaft Röttger/Bauermeister
- Eigentümergemeinschaft Meisel
- Eigentümergemeinschaft Dissars/Reusch
- Edeka Meyer´s Frischemarkt
- Estrilie Weinbar
- Expert Günter Tilly GmbH
- Fielmann AG
- FUNKE Media Sales & Services Hamburg GmbH
- GEERS Hörakustik AG & Co.KG
- Goldschmiedeatelier Jimenez-Hildenbrand
- Grossmann & Berger GmbH
- Grundeigentümer Detlev Wullenweber
- Grundeigentümer Elfriede und Wofgang Reusch
- Grundeigentümerin Ingeborg von Appen
- Grundstücksverwaltung Timm/Wähling
- Grundstücksverwaltung Wullenweber/Dänecke
- Hamburger Sparkasse
- Hausmann Immobilien
- Heudorfer Apotheke
- Hörgeräte Zacho GmbH & Co.KG
- Kay-Grundstücksgesellschaft
- Kardiologische Praxis am Tibarg
- Kieferorthopädische Praxis Dr. Joos
- Kinderwerk Hamburg – Kindertanzschule
- Krumbholz König & Partner
- Nord-Immo Management GmbH & Co. KG
- Photo Porst
- Plattfuß Fahrradladen
- Podologische Praxis am Tibarg
- Proktologie Niendorf Dr. Plonsker
- Restaurant Pilio
- Richard E. Maier GmbH
- Ruby Jane
- Schroll Sanitätshaus
- Schuh-/ und Schlüsseldienst Nevermann
- Schuhkay
- Sparda Bank Hamburg eG
- Tanzschule Heiko Stender
- Tibarg Center Werbegemeinschaft GbR
- Tomfort Immobilien
- Vom Fass
- Wullenweber Hausverwaltung
- Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Starke
Mitglied werden
Wir freuen uns auf neue Mitglieder
Wir freuen uns auf neue Mitstreiter und möchten unser Engagement, unsere Ziele und vor allem unsere Gemeinschaft teilen.
Allen Interessierten bieten wir die Möglichkeit, sich über uns zu informieren. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kommen Sie am besten direkt auf einen Besuch in unserem Quartiersbüro vorbei. Als eingetragener Verein bieten wir allen Interessierten vielfältige Formen des Mitgestaltens und damit Möglichkeit der Wahrung der eigenen Interessen am Standort.
Ihre direkten Vorteile als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V.:
- Mit unseren guten Kontakten zu den Behörden stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite.
- Neuigkeiten, die den Tibarg betreffen, erhalten Sie immer aktuell und aus erster Hand von uns.
- Im Bereich Werbung profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Rabatte im Niendorfer Wochenblatt.
- Vorzugsrecht bei der Nutzung der Titelkopfanzeige im Niendorfer Wochenblatt.
- Gemeinsame Aktionen wie z.B. Couponaktionen und Imagekampagnen im Niendorfer Wochenblatt.
- Umfangreiche Präsentation Ihrer Firma auf tibarg.de.
- Kostenfreie Nutzung der Wechselposter-Fläche im U-Bahnhof Niendorfer Markt.
- Präsentation Ihrer Firma auf unseren Veranstaltungen.
Und natürlich können Sie Stolz darauf sein, dass SIE dazu beitragen, dass der Tibarg für Kunden und Besucher die erste Adresse im Stadtteil ist und zukünftig auch bleibt. Nur durch Ihre Unterstützung können wir die vielfältigen imageprägenden Aktionen wie Autoschau, Tibargfest, Sonntagsöffnungen und Weihnachtsmarkt auf dem Tibarg durchführen und damit ein positives Image für den Tibarg aufbauen.
Ohne die Unterstützung unserer Mitglieder, wäre der Tibarg heute nicht das was er ist.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Wir sind für Sie da!
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V
Im Interesse einer schlanken Selbstverwaltung besteht der engere Vorstand satzungsgemäß nur aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und dem Kassenwart. Das gewährt kurze Entscheidungswege und einen agilen Führungsstil, unter angemessener Kontrolle durch das höchste Gremium der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V., nämlich der Mitgliederversammlung.
Als Ansprechpartner in allen Angelegenheiten der Arbeitsgemeinschaft Tibarg e. V. haben unser Quartiersbüro und die Mitglieder des Vorstandes immer ein offenes Ohr für Sie.
Rufen Sie uns an, wir sind jederzeit für Sie da!
BID-/ und Quartiersmanagement
Nina Häder
Tibarg 21
22459 Hamburg
Tel.: 040 – 58 95 17 59
info@tibarg.de
1. Vorsitzende
Tom Köhler
Hausmann Immobilien
Niendorfer Markplatz 4
22459 Hamburg
tom.koehler@hausmann-immobilien-beratung.de
2. Vorsitzender
Reder Wullenweber
Kanzlei Wullenweber
Tibarg 19
22459 Hamburg
wullenweber@tibarg.de
Kassenwartin
Kerstin Huttanus
Centermanagement Tibarg Center
Tibarg 41
22459 Hamburg
Mail: info@tibargcenter.de